Wir feiern 10 Jahre time to move!

It’s time to CONVENTION – am Samstag 27. April 2024
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und Anmeldung…

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Fitness- und Gruppentraining „time to move“

§0 Für „time to move“ sind folgende Kursleiterinnen selbstständig tätig

Edith Schreiber, Miriam Nagel und Martina Glanzer.
Diese werden nachfolgend als „time to move“ zusammengefasst genannt.

§1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen liegen allen Leistungen von „time to move“ für alle künftigen Trainingseinheiten (im Kursraum, im Fitnessbereich, im Freien, sonstigen auch öffentlichen Sportanlagen, Online-Kurse… etc) zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von „time to move“. Der Unterzeichner akzeptiert mit dem Erwerb einer Trainingseinheit bei „time to move“ diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§2 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand der Vereinbarung zwischen dem Unterzeichner – nachfolgend Kunde genannt – und „time to move“ (Kursleiterinnen), ist die Konzeption und Durchführung eines Trainings in Form von Gruppentrainingskursen in Präsenz, Online-Trainingskurse, Workshops, Informationsabende oder einzelnen Gruppentrainingseinheiten.
  2. Die Stundengestaltung erfolgt in der Annahme, dass gesunde Personen an den Einheiten teilnehmen. Bei Verletzungen während oder nach den Einheiten wird von „time to move“ keine Haftung übernommen.
  3. Die Teilnahme an den Trainingseinheiten erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Versicherung gegen Unfälle während der Trainingszeit und auf direktem Wege von und zur Trainingsstätte ist Sache des Kunden. „Time to move“ übernimmt keine Haftung für eventuelle Personen- oder Sachschäden.

§3 Leistungen

  1. „Time to move“ verpflichtet sich, die Trainingseinheiten sorgfältig und unter bestmöglicher Berücksichtigung der Erfordernisse und Wünsche der Kunden zu konzipieren und durchzuführen und die Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainingseinheiten, soweit möglich, individuell zu beraten und zu betreuen.
  2. Die Dauer einer Gruppentrainingseinheit beträgt 55 Minuten (= 1 Einheit) und findet je nach Terminankündigung meist als geblockter und geschlossener Kurs statt. Der Kunde hat sich im Vorfeld für den gewünschten Gruppenkurs bei „time to move“ verbindlich anzumelden. Es ist nicht möglich Einzelstunden innerhalb eines geschlossenen Kurses zu erwerben. Kann der Kunde an einer Einheit des Kursblocks nicht teilnehmen, so kann die Teilnahmeberechtigung an eine dritte Person übertragen werden, ansonsten verfällt die Einheit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des anteiligen Entgelts besteht nicht. „Time to move“ verpflichtet sich, bei Entfall einer Gruppenkurseinheit durch Krankheit oder aus anderen Gründen, diese nachzuholen oder nach Möglichkeit ein Alternativprogramm (z.B. im Freien, Onlinekurs, Kursleitervertretung…) anzubieten und die Kunden im Vorfeld darüber zu informieren.
  3. Im Falle der Verhinderung einer Kursleiterin steht es „time to move“ frei eine andere „time to move“-Kursleiterin als Vertretung einzusetzen.
  4. Im Falle höherer Gewalt – etwa bei Schließung der Halle / Trainingsstätte aufgrund einer Pandemie oder einer Gebäudeschließung aus anderen Gründen, verpflichtet sich „time to move“ nach Möglichkeit die noch ausstehenden Trainingseinheiten bestmöglich alternativ – online, im Freien oder in einer alternativen Räumlichkeit – abzuhalten. Wenn eine alternative Abhaltung der Trainingseinheiten nicht möglich / nicht zu organisieren ist, erhält der Kunde eine Gutschrift über die Anzahl der noch ausstehenden Trainingseinheiten / Kurseinheiten.

§4 Kosten und Bezahlung

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro und gemäß § 6 Absatz 1 Z 27 UStG exklusive Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung).
  2. Das Honorar für alle Trainingseinheiten ergibt sich aus der aktuellen Preisliste (www.time-to-move.at) oder auf Anfrage.
  3. Das Entgelt für einen geblockten Gruppenkurs ist vor Antritt der ersten Gruppenkurseinheit per Überweisung zu entrichten. Die Überweisungen erfolgen auf das Konto der jeweiligen Kursleiterin.
  4. Mit Erwerb einer Kursteilnahme erhält der Kunde eine Rechnung.
  5. Eine getätigte Kursanmeldung bei time to move ist verbindlich. Eine Kursstornierung ist bis 1 Woche vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Im Falle einer kurzfristigen Kursstornierung, weniger als 7 Tage vor Kursbeginn, so ist der Kunde verpflichtet 50% der gesamten Kurskosten zu bezahlen.

§5 Sonstige Kosten

  1. Anfahrtskosten sind bis zu 20 Km ab 6973 Höchst Kirchplatz kostenfrei. Ab dem 21. Km wird eine Kilometerpauschale laut individueller Vereinbarung verrechnet

§6 Sporttauglichkeit bzw. Obliegenheiten des Kunden

  1. Grundsätzlich versichert der Kunde, sportgesund zu sein.
  2. Der Kunde versichert, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein sportliches und bewegungsorientiertes Training ausschließen könnten (dazu gehören insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten, etc). Liegen gesundheitliche Probleme oder Einschränkungen vor, verpflichtet sich der Kunde dies ärztlich abklären zu lassen und gegebenenfalls ein ärztliches Attest vorzulegen.
  3. Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (Schwindel, Übelkeit, Schmerzen, etc) vor, während oder nach der Trainingseinheit sollte von Seiten des Kunden sofort berichtet werden. Der Kunde verpflichtet sich, sich eigenverantwortlich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen.

§7 Sonstige Vereinbarungen

  1. Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese von beiden Seiten bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie Telefon, E-Mail oder dem Online Anmeldeportal über die Homepage www.time-to-move.at.
  2. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige schädigen.

§9 Gerichtsstand

  1. Für alle aus einer Geschäftsverbindung mit „time to move“ entstehenden Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Bregenz vereinbart. Es gilt das Recht der Republik Österreich.


Stand Juni 2021 (Änderungen vorbehalten)